ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für künstlerische Werke von Caroline Gerngroß

Urheber der Werke: Caroline Gerngroß (nachstehend C. Gerngroß /
Künstlerin)
1. Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
C. Gerngroß versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum
befindet und frei von Rechten Dritter ist. C. Gerngroß versichert darüber
hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung von C. Gerngroß erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer
und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine
Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz
verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name von C. Gerngroß zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat C. Gerngroß Anspruch auf
angemessene Vergütung
(§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes
bedürfen des Einverständnisses von C. Gerngroß. Zur Werknutzung
überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis
von C. Gerngroß und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen
Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur
Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden
anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar C.
Gerngroß das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen,
Retrospektiven usw.) zu überlassen.
2. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
C. Gerngroß ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in
einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden C. Gerngroß und der
Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzun- gen werden von dem
Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit von C. Gerngroß zu einer
Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig
vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von dem Nutzer getragen;
gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der
Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen
werden von dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang
von C. Gerngroß erbracht werden, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung
der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im
Einvernehmen beider Vertragspartner. C. Gerngroß erhält einen angemessen
hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
2.5 Haftung
C. Gerngroß haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Der Nutzer trägt die
Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen
müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport / Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie
deren Versicherung sind in voller Höhe von dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie / Wartung / Reparatur

Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind
ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden
gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung /
witterungsbedingte Schädigung
Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. der
Eigentümer verpflichtet, C. Gerngroß unverzüglich zu unterrichten; das
Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird
hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, C.
Gerngroß vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung
herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von dem Nutzer gegen
Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von dem Nutzer gesondert
vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er
verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem
Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der
Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar
erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn
der Verlängerung fällig.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche von C. Gerngroß auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei
Vertragsabschluss und bei Erbringung der von ihr geschuldeten Leistung. Sie
sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.
3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise sind Nettopreise nach §19 UstG.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der
Vergütungen für zusätzliche Leistungen von
C. Gerngroß verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.
Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer
Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende
Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden vom Nutzer
getragen, sofern er abgabepflichtig ist.
4. Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung / Kündigung durch den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für
die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50
% des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung / Kündigung durch C. Gerngroß
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch C. Gerngroß ist die Rückzahlung
der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen
ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest
beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist
ausgeschlossen.